Anf Rat 20.5.26 Hafentarifvertrag

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Anfrage

Anfrage an den Rat der Stadt Duisburg am 02.07.2026

20.05.2026

Hafentarifvertrag - Soziale Verantwortung und Gerechtigkeit für die Mitarbeitenden der Duisburger Hafen AG
 

Der Duisburger Hafen (Duisburger Hafen AG) ist nicht nur das logistische Herz unserer Stadt, sondern auch einer der bedeutendsten Arbeitgeber der Region. Die Stadt Duisburg hält als Gesellschafterin ein Drittel der Anteile an der Hafengesellschaft (neben zwei Dritteln des Landes Nordrhein-Westfalen). Damit trägt die Stadt eine unmittelbare Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung der dort Beschäftigten. Öffentliche Unternehmen haben eine besondere soziale Vorbildfunktion. Es ist schwer vermittelbar, dass ein Unternehmen, das sich in öffentlicher Hand befindet, keine Tarifbindung aufweist. In allen anderen Rheinhäfen sowie an den Seehäfen sind Tarifverträge selbstverständlich.


 

 

 

Auf dem SPD-Parteitag vom 10. Februar wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, wonach Sören Link als Oberbürgermeister aber auch die Ratsfraktion der SPD aufgefordert werden, darauf hinzuwirken, dass umgehend Gespräche zwischen der Duisburger Hafen AG und der Gewerkschaft ver.di aufgenommen werden, um einen Tarifvertrag abzuschließen. Mit der Tarifbindung soll eine dauerhafte tarifliche Absicherung der Beschäftigten erreicht werden. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die Einkommen in Duisburg nur bei etwa 50 % bis 70 % liegen, was in deutschen Seehäfen gezahlt wird.

Als öffentliches Unternehmen ist duisport dem Gemeinwohl und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet. Wenn der Vorstand Tarifverhandlungen verweigert, beschädigt er die politische Glaubwürdigkeit des Eigentümers (Stadt/Land). Da der Aufsichtsrat hier den politischen Willen der Bürger und des Parlaments vertritt, hat er nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Vorstand zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zu bewegen – notfalls über eine direkte Gesellschafterweisung.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Verpflichtung zur Tarifbindung: Inwieweit sieht sich die Stadt Duisburg in ihrer Rolle als Gesellschafterin dazu verpflichtet, auf eine Tarifbindung bzw. den Abschluss eines Tarifvertrages mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di hinzuwirken?
  2. Einflussnahme im Aufsichtsrat: Welche konkreten Schritte plant die Stadt Duisburg, um über ihre Vertreter im Aufsichtsrat der Duisburger Hafen AG auf den Vorstand einzuwirken, damit dieser Verhandlungen mit ver.di über einen Tarifvertrag aufnimmt?
  3. Weisungsrecht der Politik: Inwieweit wären die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat (Herr Stadtdirektor Murrack, Ratsfrau Kuntke/SPD, Ratsherr Susen/CDU) bei einem entsprechenden Beschluss durch den Stadtrat an die Forderung nach einer Umsetzung eines Tarifvertrages gebunden?
  4. Abstimmung mit dem Land: Gibt es bereits Gespräche oder Bestrebungen seitens der Stadtverwaltung, gemeinsam mit dem Mehrheitsgesellschafter (Land NRW) eine einheitliche Strategie zur Durchsetzung der Tarifbindung im Hafen zu entwickeln?
  5. Vorbildfunktion: Wie bewertet die Stadt als Miteigentümer die Außen- und Signalwirkung, wenn ein öffentliches Unternehmen ohne Tarifvertrag agiert, insbesondere im Hinblick auf die Fachkräftesicherung, die soziale Stabilität und das Image der Stadt am Standort Duisburg?
  6. Tariftreue- und Vergabegesetz: Wie beurteilt die Stadt das Paradoxon, dass öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben werden dürfen, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen, das eigene öffentliche Unternehmen jedoch keinen Tarifvertrag hat?

 

Erkan Kocalar

 

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