Anf Schule 11.6.26 Leibniz-Schule

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Anfrage

Anfrage an den Schulausschuss am 18.06.2026

11.06.2026

Gefährdung der integralen Bestandssanierung der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule in Hamborn - Sachstand zum Gesamtkonzept "Campus Leibniz"

Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule ist die größte Gesamtschule der Stadt Duisburg und ein unverzichtbarer Pfeiler der Bildungslandschaft im Duisburger Norden. Mit der Drucksache-Nr. 21-0460/4 wurde am 04.06.2024 die Schulraumerweiterung und das damit verbundene integrierte Gesamtkonzept für die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule auf den Weg gebracht. Ziel war und ist es, der schrittweisen Erhöhung der Zügigkeit von 5 auf 7 Züge im Duisburger Norden gerecht zu werden. Während sich die zwei Erweiterungsneubauten derzeit in der Umsetzung befinden, erreichen uns aus der Schulgemeinde und dem Aktionsbündnis „Campus Leibniz“ äußerst besorgniserregende Nachrichten. 

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung stehen im politischen Raum offenbar Überlegungen an, die zwingend erforderliche Sanierung des Altbestandes (2. Bauabschnitt) zeitlich auszusetzen oder gänzlich zu stoppen. Dies widerspricht diametral dem vom Rat beschlossenen ganzheitlichen pädagogischen und baulichen Konzept. Ein „Sanierungsstopp auf halber Strecke“ spart keine Gelder, sondern vernichtet bereits investiertes Kapital und schafft ein massives architektonisches sowie finanzielles Ungleichgewicht. Das versprochene zukunftsfähige Lernumfeld kann nur entstehen, wenn das Gesamtkonzept wie beschlossen bis zur Ziellinie vollendet wird.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gründe für die drohende Abkehr vom Gesamtkonzept: Aus welchen konkreten fiskalischen oder organisatorischen Gründen wird die im Gesamtkonzept fest einkalkulierte, umfassende Bestandssanierung des Hauptgebäudes derzeit infrage gestellt? Wie begründet die Verwaltung das Risiko einer massiven Fehlplanung, wenn Neubau und Altbausanierung nicht wie geplant Hand in Hand greifen?
  2. Umgang mit bereits investierten Planungskosten: Mit der damaligen Beschlussvorlage wurde bereits einem Planungsbudget in Höhe von 1.500.000 Euro explizit für die Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand zugestimmt. Diese Detailplanungen sind laut Schulgemeinde weit fortgeschritten. Wie rechtfertigt die Verwaltung das Risiko, dass diese 1,5 Millionen Euro an Steuergeldern bei einem Baustopp ungenutzt verfallen und bei einer späteren Neuausschreibung massive Mehrkosten entstehen? 
  3. Verhinderung von unnutzbaren „Geisterflächen“ (Lost Places): Durch den anstehenden Umzug der Verwaltung und des Kollegiums in den Neubau werden im Altbestand massive Flächen (zwei komplette Sekretariate, Lehrerzimmer, Büroräume) frei. Ohne die direkt anschließende Sanierung mutieren diese zu unnutzbaren Freiflächen, während gleichzeitig dringend benötigte Fach- und Differenzierungsräume für die 7-Zügigkeit wegfallen. Wie plant die Verwaltung, diesen logistischen und pädagogischen Engpass für die fast 160 Lehrkräfte und rund 1.600 Schülerinnen und Schüler aufzufangen?
  4. Sicherheitsrisiken und Sanierungsstau im laufenden Betrieb: Die Dokumentation der Schule zeigt eklatante Mängel im Altbau: defekte Fenster ohne Schallschutz/Isolierung, akute Stolperfallen durch gerissene Bodenbeläge, defekte Heizungen, marode Sanitäranlagen sowie einen großflächig aufgebrochenen Schulhof durch den Bau unterirdischer Anlagen. Wie bewertet die Verwaltung das permanente Sicherheitsrisiko im laufenden Ganztagsbetrieb für 1.600 Jugendliche, wenn das Außengelände auf Jahre hinaus eine unfertige Schotterwüste bleibt?
  5. Ausschöpfung von Fördermitteln und Krediten: Inwieweit wurden für die Modernisierung des Altbaus zweckgebundene Infrastrukturkredite geprüft oder die Integration von LuKiFG-Mitteln (Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz) sowie spezifische KfW-Programme für klimafreundliche Nichtwohngebäude herangezogen, um den städtischen Kernhaushalt zu entlasten und Zinsvorteile zu generieren? 

 

Gez. Stephan Sauvageot

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