Anf Schule 11.6.26 Zukunft Sternenschule

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Anfrage

Anfrage an den Schulausschuss am 18.06.2026

11.06.2026

Zukunft der "Sternenschule" 

Die seit 2012 im Duisburger Süden existierende bilinguale Ganztagsgrundschule „Sternenschule“ mit zurzeit 152 Schülerinnen und Schülern und 27 Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern ist seit ihrem Start als Ergänzungsschule von der Bezirksregierung anerkannt und staatlich, wie alle anderen 550 Ersatzschulen in NRW zu 75 bis 85% finanziert worden.

 

Die seit 2012 im Duisburger Süden existierende bilinguale Ganztagsgrundschule „Sternenschule“ mit zurzeit 152 Schülerinnen und Schülern und 27 Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern ist seit ihrem Start als Ergänzungsschule von der Bezirksregierung anerkannt und staatlich, wie alle anderen 550 Ersatzschulen in NRW zu 75 bis 85% finanziert worden. 

Sie ist eine Schule, wie vermutlich sehr viele Eltern sie sich für ihre Kinder wünschen würden, z.B. mit kleinen Klassen von maximal 20 Kindern. Die Möglichkeiten, die sich allein daraus ergeben, müssen im Schulausschuss nicht aufgezählt werden. An allen staatlichen Grundschulen arbeiten Lehrkräfte hochengagiert, aber zu oft am oder über dem Limit, weil die politisch zu verantwortende chronische Ressourcenknappheit im Bildungssektor die längst erwiesene Nachhaltigkeit guter Bildung von klein an für jeden Bereich der Gesellschaft (Persönlichkeitsentwicklung, Integration, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung des Sozialstaats etc.) blockiert. 

 

Die Sternenschule in Duisburg gibt den Beweis, dass mit zusätzlichem Geld und einem ambitionierten Konzept etwas möglich ist, was übrigens in skandinavischen Ländern schon jahrzehntelange staatliche Praxis ist. Hierzulande aber entwickelt sich diese beispielhafte Schule in einer sozialen Nische. Eltern mit einem mutmaßlich guten Einkommen investieren in den Schulerfolg ihrer Kinder mit einem - für Duisburg - relativ hohen Beitrag. Warum? Weil sie es können, weil es ihnen das wert ist und weil sie diesen Standard an staatlichen Schulen hierzulande womöglich nicht finden. 

 

Nun hat die Bezirksregierung plötzlich entdeckt, dass hier etwas bezüglich der Elternbeiträge nicht den gesetzlichen Regularien entspricht, und hat am 29. Mai 2026 der Sternenschule zum 31. Juli 2026 die Betriebsgenehmigung entzogen. Zurzeit (10.6.26) läuft in einem Eilantrag die Berufung gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Presse berichtete ausführlich über die verständliche Erregung in der Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft, da schließlich die Erfüllung der Kernaufgabe dieser Grundschule keinerlei Anlass gibt, sie ungebremst aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hatte die Verwaltung als mittelbar Betroffene Einfluss auf die Entscheidung der Bezirksregierung? 
  2. Seit wann war die Verwaltung bezüglich der juristischen Einschätzung informiert?
  3. Sieht sich die Verwaltung in der Rolle der Vermittlerin?
  4. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass sowohl die Bezirksregierung als auch die Verwaltung der Sternenschule die Frage, ob das Sonderungsverbot verletzt wurde, isoliert von der Existenz des laufenden Schulbetriebs juristisch klären müssen?
  5. Hat die Verwaltung einen Plan, was im Falle einer tatsächlichen Schließung der Sternenschule mit den betroffenen Kindern, ihren Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern und dem bestehenden Schulgebäude geschehen soll?
  6. Sind im Duisburger Süden noch ausreichende Kapazitäten an Grundschulen vorhanden, um die dann ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Sternenschule von den Klassen 1 (schon angemeldet) bis 4, aus ihrem Klassenverband gerissen, einzeln unterzubringen?
  7. Sieht die Verwaltung ggf. die Möglichkeit, am Ort der Sternenschule samt vorhandenem Personal und Kindern eine „rechtssichere“ staatliche Schule zu installieren, welche die bürokratischen Hindernisse im Hintergrund zufriedenstellend löst?

 

Gez. Stephan Sauvageot 

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