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Anfrage
Anfrage an den Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales am 29.10.2024
Auslastung der Duisburger Frauenhäuser
22.10.2024

Anfang 2023 beschloss der Rat der Stadt eine deutliche Erhöhung der städtischen Zuschüsse für die beiden Duisburger Frauenhäuser. Trotz der Zuschusserhöhungen reichen die Anstrengungen bei Weitem nicht aus, um allen hilfebedürftigen Frauen eine Unterkunft in Notsituationen zu ermöglichen. Bei Einhaltung der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die auch Deutschland unterschrieben hat, müsste Duisburg die Anzahl seiner Plätze verdoppeln.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Frauenhaus-Plätze gibt es in Duisburg? (Differenziert nach Trägern: Autonomes Frauenhaus und Frauenhaus Duisburg)
2. Wie finanzieren sich die Frauenhäuser? (Bitte um detaillierte Angabe nach Trägern, Land und Stadt)
3. Wie viele Aufnahmeanfragen wurden im Jahr 2023 gestellt? Wie viele Anfragen davon waren von Frauen mit Kindern?
4. Wie viele Aufnahmeanfragen konnten im Jahr 2023 nicht entsprochen werden und welche Gründe gab es dafür?
5. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer 2023? Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer im Vergleich zu den Vorjahren verändert?
6. Welche Alternativen haben abgewiesene Frauen (sowohl ohne Kinder als auch mit Kindern) eine Unterkunft zu finden?
7. Wird die Verwaltung regelmäßig darüber informiert, wenn alle Plätze in den Frauenhäusern belegt sind?
8. Stehen Frauen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen barrierefreie Plätze zur Verfügung? Wenn ja, wie viele?
9. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen dem Land und dem Christophoruswerk als Träger des Frauenhauses Duisburg zur Eröffnung eines dritten Frauenhauses?
10. Gibt es Pläne in der Verwaltung, die Anzahl der Frauenhausplätze in Duisburg dahingehend zu erhöhen, dass die Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarates erfüllt werden?
Gez. Carmen Hornung-Jahn
Beratungsergebnis Die Anfrage wird im Rahmen der Niederschrift beantwortet.
Antwort der Verwaltung: 1. Wie viele Frauenhaus-Plätze gibt es in Duisburg? (Differenziert nach Trägern: Autonomes Frauenhaus und Frauenhaus Duisburg)
Frauenhaus Duisburg GmbH Plätze Frauen: 11
Plätze Kinder: 17
Frauen helfen Frauen e. V. Autonomes Frauenhaus Duisburg Plätze Frauen: Aufgrund von Personalmangel von 12 auf aktuell 8 Plätze reduziert (perspektivisch sollen wieder 12 Plätze angestrebt werden) Plätze Kinder: 14
2. Wie finanzieren sich die Frauenhäuser? (Bitte um detaillierte Angabe nach Trägern, Land und Stadt)
Frauenhaus Duisburg gGmbH
Drittmittel (ohne Landesmittel) - bewilligte Zuwendungen der Stadt (AZ.: DS 21-1382 vom 25.11.2021 und DS 23-0102 vom 09.02.2023) - Landeszuwendung (Personalkosten gem. den Förderrichtlinien, Sachausgaben und Förderpauschale für Frauenplätze ab dem neunten Platz) Bußgelder Spenden
Frauen helfen Frauen e. V. Autonomes Frauenhaus Duisburg
Mischfinanzierung:
Land (Personalkostenpauschale von ca. 63% incl. 4 x Platzpauschale, sowie 10000,-€ Sachkosten), Kommune (siehe DS21-1382, DS23-0102), Tagessatzfinanzierung (23,47 € Psychosoziale Betreuung und 15 € Kosten der Unterkunft/ Frau) und Spenden (individuell nach Jahr)
3. Wie viele Aufnahmeanfragen wurden im Jahr 2023 gestellt? Wie viele Anfragen davon waren von Frauen mit Kindern?
Frauenhaus Duisburg gGmbH
Wir hatten im Jahr 2023 insgesamt 62 Kinder (davon 10 aus dem Vorjahr übernommen) und 45 Frauen (davon 11 aus dem Vorjahr übernommen). Ins gesamt hatten wir 318 Ablehnungen. Dass bedeutet, wir hatten insgesamt 352 Anfragen. Bei den Ablehnungen wird die Anzahl der Kinder statistisch nicht erfasst.
Frauen helfen Frauen e. V. Autonomes Frauenhaus Duisburg
Es findet keine Erfassung statt
4. Wie viele Aufnahmeanfragen konnten im Jahr 2023 nicht entsprochen werden und welche Gründe gab es dafür?
Frauenhaus Duisburg gGmbH
Grund Überbelegung: 166 (52,20%) Sonstige Gründe: 152 (47,80%) (Täter wohnt in gleicher Stadt des Frauenhauses, Obdachlosigkeit und weitere) Gesamt: 318 Ablehnungen
Frauen helfen Frauen e. V. Autonomes Frauenhaus Duisburg
Ca. 156
Gründe waren Überbelegung, Wohnsitzauflagen, keine Gewalt, sondern Ob dachlosigkeit etc., akute psychische Erkrankung, akute Abhängigkeitserkrankung, räumliche Nähe zum Gewalttäter, keine Barrierefreiheit Durch die kommunale Förderung konnten Tagessatzausfälle vorübergehend aufgefangen werden, so dass eine Nicht - Finanzierung in akuten Situationen nicht hinderlich war. Nichtsdestotrotz konnte damit keine Perspektive für Frau en geschaffen werden, sondern die aktuelle Gewaltsituation nur vorübergehend entschärft werden.
5. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer 2023? Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer im Vergleich zu den Vorjahren verändert?
Frauenhaus Duisburg gGmbH
Die durchschnittliche Verweildauer betrug in 2023 61 Tage. Vorjahre: 2022: 58 Tage; 2021: 35 Tage; 2020: 33 Tage; 2019: 40 Tage.
Frauen helfen Frauen e. V. Autonomes Frauenhaus Duisburg
Die Verweildauer entwickelt sich seit ca. 2-3 Jahren zu immer längeren Auf enthalten, da der soziale Wohnungsmarkt nur noch wenige Kapazitäten frei hat. Innerhalb der Mietobergrenzen des Jobcenters werden kaum noch Woh nungen angeboten. Wohnungsgenossenschaften verlangen bei Jobcenterleistungsbezug z.B. Bürgschaften, in den seltensten Fällen haben jedoch Frauen Hausbewohnerinnen noch ein soziales System nach dem Einzug ins Frauen haus, auf welches sie zurückgreifen können. Geschweige denn eines, welches sie nicht in eine erneute Abhängigkeit bringt.
6. Welche Alternativen haben abgewiesene Frauen (sowohl ohne Kinder als auch mit Kindern) eine Unterkunft zu finden?
Frauen können auf den Websites www.frauen-info-netz.de oder www.frauenhaus suche.de nach freien Frauenhausplätzen suchen und einen Platz in einer anderen Stadt finden. Das Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen 116016 wird den Frauen ebenfalls genannt, um einen Frauenhausplatz in einer anderen Stadt zu finden. Daneben wird auf die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz verwiesen, wie z.B. Wegweisung des Täters und Näherungsverbot. Wenn es um ein Problem geht, das nicht in den Bereich Häusliche Gewalt fällt, wird versucht, der hilfesuchenden Person eine andere Einrichtung zu nennen, die helfen könnte.
Des Weiteren steht die Frauenberatungsstelle Duisburg allen Frauen, die sich in ei ner Krisensituation befinden, die von seelischer und/ oder körperlicher Gewalt be droht oder betroffen sind, beratend zur Verfügung. Ziel der Beratung ist neben der individuellen Stärkung der Frauen auch die Erweiterung der Handlungsfähigkeit der gewaltbetroffenen Frauen.
7. Wird die Verwaltung regelmäßig darüber informiert, wenn alle Plätze in den Frauenhäusern belegt sind? Es erfolgt kein Anruf/keine Mail an die Stadt, wenn die Plätze belegt sind. Das Frauenhaus aktualisiert auch auf der
Website www.frauen-info-netz.de, ob es freie Plätze gibt oder alle Plätze belegt sind.
8. Stehen Frauen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen barrierefreie Plätze zur Verfügung? Wenn ja, wie viele?
Frauenhaus Duisburg GmbH
Aktuell können Frauen mit Rollstuhl und Rollator nicht aufgenommen werden. Frauen mit Behinderungen im Bereich Hören und Sehen werden nach Einzelfallentscheidung aufgenommen. Frauen mit geistigen Behinderungen konnten schon mehrfach aufgenommen werden. Es gibt keine Räume, die als vollständig barrierefrei zu bezeichnen wären.
Frauen helfen Frauen e. V. Autonomes Frauenhaus Duisburg
Es sind keine entsprechenden Plätze vorhanden. Die Pläne hierzu scheitern an einem neuen geeigneten Objekt.
9. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen dem Land und dem Christophoruswerk als Träger des Frauenhauses Duisburg zur Eröffnung eines dritten Frauenhauses?
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration unterstützt unser Vorhaben, ein weiteres Frauenhaus zu gründen. Die Aufnahme in das Förderprogramm Frauenhäuser steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden Haushaltsmitteln. Aktuell gibt es Probleme, eine Bestandsimmobilie zu finden, die mit entsprechenden Umbaumaßnahmen geeignet wäre. Ein Neubau ist für den Träger aufgrund der unsicheren (antragsabhängigen) Finanzierung des Frauenhauses problematisch.
10. Gibt es Pläne in der Verwaltung, die Anzahl der Frauenhausplätze in Duisburg dahingehend zu erhöhen, dass die Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarates erfüllt werden?
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 der fortschreibenden Zuschusserhöhung zur Sicherung der Arbeit und zum Ausbau von weiteren Plätzen in den beiden Duisburger Frauenhäusern um 300.000 Euro auf 475.000 Euro zuge stimmt. Dennoch muss in diesem Kontext auf Folgendes hingewiesen werden: Laut Artikel 23 der Istanbul – Konvention ist der Vertragspartner in der Verpflichtung genügend Schutzunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe stellt keine kommunale Verpflichtung dar. Der Vertragspartner ist die Bundesrepublik Deutschland und somit ist die Bundesebene dazu angehalten, dieser Verpflichtung nachzukommen.
