Anfrage BV Mitte-26-03-26- Parkraumregelung

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Anfrage

Anfrage an die Bezirksvertretung Mitte am 26.03.2026

17.03.2026

Maßnahmen zur Parkraumregelung in der Winkelstraße - Durchsetzung der Anliegerregelung und Einführung einer Parkscheinregelung
 

Martina Ammann-Hilberath

Die Winkelstraße ist offiziell als „Anlieger frei“ beschildert. Dennoch wird die Straße massiv durch Pendler und Mitarbeiter der umliegenden Unternehmen, insbesondere der DB InfraGO AG, als Parkraum genutzt.

Obwohl das Parken derzeit über eine Parkscheibenregelung auf 1,5 Std. zeitlich begrenzt ist, wird diese Regelung in der Praxis missbräuchlich genutzt, da Mitarbeiter der anliegenden Unternehmen die Parkscheiben immer wieder neu einstellen, ohne die Autos zu bewegen. 
 


 

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Besteht die Möglichkeit, die bisherige Parkscheibenregelung durch eine kostenpflichtige Parkscheinpflicht zu ersetzen?

 

2. Wie oft kontrolliert das Ordnungsamt in der Winkelstraße, ob die Parkplätze durch externe Dauerparker missbräuchlich genutzt werden?

 

3. Besteht die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt die Einhaltung der Beschilderung „Anlieger frei“ in Verbindung mit der      

    Parkregelung konsequenter kontrolliert?

 

4. Ist das missbräuchliche Befahren der Straße und die unerlaubte Nutzung der Parkplätze für externe Dauerparker durch das    

    Ordnungsamt feststellbar und entsprechend sanktionierbar?

 

5. Wie viele Parkplätze hält die DB InfraGO AG für ihre Mitarbeiter vor? Sind ausreichend Parkplätze für die Mitarbeiter 

    vorhanden?

 

6. Wie beurteilt die Verwaltung den Parkdruck im Bereich der Winkelstraße und welche Vorschläge gibt es, um diesen zu 

    beseitigen?

 

Erkan Kocalar

 

 

Beratungsergebnis 

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Mitte.

Da die Straße für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt ist, dürfte dieser Personenkreis dort weder einfahren noch parken, sofern kein Anliegen im Sinne der StVO vorliegt. 

 

Die aktuelle Parkscheibenregelung lädt externe Dauerparker dazu ein, die Straße als kostenlose Abstellfläche während der Arbeitszeit zu nutzen. Ziel sollte es sein, den Parkdruck für die tatsächlichen Anwohner zu senken und die Einhaltung der Verkehrsregeln sicherzustellen. Durch die Einführung einer Gebührenpflicht wird die Attraktivität der Winkelstraße als „wilder Mitarbeiterparkplatz“ deutlich gemindert. Dies schützt den Wohnwert für die rechtmäßigen Anlieger und stellt sicher, dass die vorhandenen Flächen effizient und regelkonform genutzt werden.

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