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Anfrage
Anfrage an den Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2026
05.02.2026
Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und paraolympischen Spiele 2036/2040/2044

Die Landesregierung NRW und die Initiative „Rhein Ruhr City“ treiben eine Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 voran. Während die Chancen („Sommermärchen“, Imagegewinn) offensiv beworben werden, bleiben die enormen finanziellen Risiken für die beteiligten Kommunen oft im Dunkeln.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Unbegrenzte Defizitgarantie und Haftungskette
a. Wird von der Stadt Duisburg im Rahmen der Bewerbung oder spätestens bei Zuschlagserteilung die Unterzeichnung einer
Patronatserklärung oder Defizitgarantie („Guarantee Clause“) gegenüber dem IOC oder der Bewerbungsgesellschaft
verlangt?
i. Wenn ja: Sieht diese Garantie eine betragsmäßige Obergrenze („Cap“) vor, ab der das Land NRW oder der Bund zu 100 % für weitere Mehrkosten eintritt?
ii. Wenn nein: Wie bewertet die Verwaltung das Risiko einer unbegrenzten Nachschusspflicht im Kontext der kommunalen Haushaltsverantwortung?
2. Haftungsrisiken im kommunalen Verbund (Solidarhaftung)
Die Bewerbung Rhein-Ruhr sieht ein dezentrales Konzept mit bis zu 17 Kommunen vor.
a. Geht die Stadt Duisburg mit den anderen beteiligten Kommunen oder der Bewerbungsgesellschaft eine
gesamtschuldnerische Haftung ein?
b. Kann ausgeschlossen werden, dass die Stadt Duisburg finanziell herangezogen wird, wenn bei einer anderen
Partnerkommune oder im Gesamtbudget der Durchführungsorganisation (OCOG) Deckungslücken entstehen?
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Haushaltsrecht
a. Ist die Eingehung einer potenziell unbegrenzten Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auffassung der Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW vereinbar, die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt und die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts fordert?
b. Liegt hierzu eine rechtsaufsichtliche Genehmigung der Bezirksregierung vor?
4. Rechtsverbindlichkeit und Transparenz des Ratsbürgerentscheids
Für eine wirksame Bürgerbeteiligung ist die vollständige Offenlegung der Risiken zwingend.
a. Wird die Verwaltung im Rahmen der Informationskampagne zum geplanten Ratsbürgerentscheid die Bürger explizit und prominent darauf hinweisen, dass mit der Bewerbung eine unbegrenzte Defizitgarantie (Übernahme aller Verluste durch Steuergeld) verbunden ist?
b. Falls nein: Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass der Bürgerentscheid nachträglich gerichtlich angefochten wird, weil die Abstimmungsfrage oder die Begleitinformationen die finanziellen Risiken verschleiert haben (vgl. Täuschungsverbot)?
5. Szenario-Berechnung von Kostensteigerungen
Die Machbarkeitsstudien gehen oft von optimistischen Schätzungen aus. Liegt der Verwaltung eine Sensitivitätsanalyse vor, die die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kredite) darstellt, wenn:
a. Die Kosten für Sicherheit und Bau – wie historisch üblich – um 100 % bis 170 % steigen?
b. Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf (z. B. durch Pandemie, Wirtschaftskrise oder Boykott) massiv einbrechen und die Stadt das Defizit des Organisationskomitees decken muss?
6. Verdrängungseffekte („Crowding-Out“) und Opportunitätskosten
a. Welche konkreten kommunalen Investitionen (Schulsanierungen, Straßenerhalt, soziale Einrichtungen) müssen zurückgestellt oder gestrichen werden, um die notwendigen Eigenanteile für die olympiabedingten
Infrastrukturmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu finanzieren?
b. Gibt es eine verbindliche Zusage des Landes NRW, dass Olympia-Investitionen zusätzlich finanziert werden und nicht zu Lasten der regulären Städtebauförderung oder Sportpauschale gehen?
7. Steuerliche Privilegien des IOC
a. Das IOC fordert regelmäßig umfassende Steuerbefreiungen für sich und seine Partner. Mit welchen Mindereinnahmen bei den lokalen Steuern (z. B. Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer) rechnet die Verwaltung durch diese „Tax Exemption
Clauses“, und wer kompensiert die Stadt für diesen Einnahmeausfall?
8. Sicherheitskosten als versteckter Haushaltsposten
Sicherheitskosten sind oft nicht im direkten Organisationsbudget enthalten, sondern werden als „staatliche Aufgabe“ definiert.
a. Mit welchem Betrag muss sich die Stadt Duisburg an den Kosten für kommunale Ordnungsdienste, Verkehrslenkung und Terrorabwehrschutzmaßnahmen beteiligen?
b. Wer trägt das Risiko, wenn diese Kosten – wie in London 2012 oder Paris 2024 – explodieren?
9. Administrative Lähmung und Personalkosten
Erfahrungen zeigen, dass Olympia-Planungen enorme Kapazitäten in den Ämtern binden.
a. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) müssten in der Verwaltung für die Planungs- und Durchführungsphase der Spiele
abgestellt werden?
b. Welche konkreten anderen städtischen Projekte (z. B. Erschließung von Baugebieten, Sanierung von Bestandsbauten)
müssten aufgrund dieser Personalbindung depriorisiert oder verschoben werden?
Gez. Erkan Kocalar
Antwort der Verwaltung:
Frage
1. Unbegrenzte Defizitgarantie und Haftungskette
a. Wird von der Stadt Duisburg im Rahmen der Bewerbung oder spätestens bei Zuschlagserteilung die Unterzeichnung einer Patronatserklärung oder Defizitgarantie („Guarantee Clause") gegenüber dem IOC oder der Bewerbungsgesellschaft
verlangt?
Antwort:
In der derzeitigen Phase des nationalen Bewerbungsprozesses liegt der Stadt Duisburg keine Anforderung zur Unterzeichnung einer Patronatserklärung oder Defizitgarantie gegenüber dem IOC oder der Bewerbungsgesellschaft vor. Verbindliche Garantien wären – sofern sie im internationalen Verfahren überhaupt erforderlich werden – Gegenstand späterer Verhandlungen
und gesonderter Beschlussfassungen und im besonderen Maße vom Bund und Land zu erteilen.
Frage:
i. Wenn ja: Sieht diese Garantie eine betragsmäßige Obergrenze („Cap") vor, ab der das Land NRW oder der Bund zu
100% für weitere Mehrkosten eintritt?
Antwort:
Eine Aussage zu etwaigen Obergrenzen ist derzeit nicht möglich, da entsprechende Vertragsentwürfe (z. B. Host-City-Contract/Guarantees) noch nicht vorliegen. Unabhängig davon würde eine Beteiligung der Stadt Duisburg ausschließlich im Rahmen haushaltsrechtlich zulässiger und klar begrenzter Verpflichtungen erfolgen.
Frage:
ii. Wenn nein: Wie bewertet die Verwaltung das Risiko einer unbegrenzten Nachschusspflicht im Kontext der kommunalen
Haushaltsverantwortung?
Antwort:
Die Stadt Duisburg würde keine unbegrenzte Nachschusspflicht eingehen. Etwaige Verpflichtungen wären nur im rechtlich zulässigen Rahmen und nach gesonderter Prüfung/Beschlusslage möglich. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt Duisburg
Frage:
2. Haftungsrisiken im kommunalen Verbund (Solidarhaftung)
Die Bewerbung Rhein-Ruhr sieht ein dezentrales Konzept mit bis zu 17 Kommunen vor.
a. Geht die Stadt Duisburg mit den anderen beteiligten Kommunen oder der Bewerbungsgesellschaft eine
gesamtschuldnerische Haftung ein?
Antwort:
Der Stadt Duisburg ist in der aktuellen Bewerbungsphase keine Vereinbarung bekannt, nach der eine gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Kommunen für das Organisationsbudget (OCOG) begründet würde.
Frage:
b. Kann ausgeschlossen werden, dass die Stadt Duisburg finanziell herangezogen wird, wenn bei einer anderen
Partnerkommune oder im Gesamtbudget der Durchführungsorganisation (OCOG) Deckungslücken entstehen?
Antwort:
Eine vollständige Aussage kann ohne konkrete Vertragsgrundlagen nicht getroffen werden. Grundsätzlich gilt: Finanzielle Verpflichtungen der Stadt Duisburg können nur auf einer rechtsverbindlichen Grundlage und entsprechender Beschlussfassung beruhen. Eine automatische oder faktische Solidarhaftung besteht nach derzeitigem Stand nicht.
Frage:
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Haushaltsrecht
a. Ist die Eingehung einer potenziell unbegrenzten Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auffassung der Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW vereinbar, die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt und die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts fordert?
Antwort:
Eine Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung wäre mit den kommunalen Haushaltsgrundsätzen nur vereinbar, wenn sie rechtlich zulässig, begrenzt, risikoadäquat und von der Stadt dauerhaft leistbar wäre. Eine solche Verpflichtung ist in der aktuellen Bewerbungsphase nicht beschlossen und würde – falls relevant – einer gesonderten rechtlichen Prüfung unterzogen.
Frage:
b. Liegt hierzu eine rechtsaufsichtliche Genehmigung der Bezirksregierung vor?
Antwort:
Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung liegt hierzu derzeit nicht vor, da bislang keine entsprechende
Verpflichtung eingegangen wurde.
Frage:
4. Rechtsverbindlichkeit und Transparenz des Ratsbürgerentscheids
Für eine wirksame Bürgerbeteiligung ist die vollständige Offenlegung der Risiken zwingend.
a. Wird die Verwaltung im Rahmen der Informationskampagne zum geplanten Ratsbürgerentscheid die Bürger explizit und
prominent darauf hinweisen, dass mit der Bewerbung eine unbegrenzte Defizitgarantie (Übernahme aller Verluste durch
Steuergeld) verbunden ist?
Antwort:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Information zum Ratsbürgerentscheid sachlich, vollständig und nachvollziehbar über den Stand der Planungen, Kostenannahmen und Risiken informieren. Die Aussage, mit der Bewerbung sei zwingend eine „unbegrenzte Defizitgarantie“ verbunden, trifft in dieser Pauschalität nicht zu.
Frage:
b. Falls nein: Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass der Bürgerentscheid nachträglich gerichtlich angefochten wird, weil die Abstimmungsfrage oder die Begleitinformationen die finanziellen Risiken verschleiert haben (vgl. Täuschungsverbot)?
Antwort:
Die Verwaltung wird die Informationsunterlagen so gestalten, dass sie den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und transparente Unterrichtung entsprechen. Eine rechtliche Bewertung hypothetischer Anfechtungsszenarien ist nicht zielführend.
Frage:
5. Szenario-Berechnung von Kostensteigerungen
Die Machbarkeitsstudien gehen oft von optimistischen Schätzungen aus. Liegt der Verwaltung eine Sensitivitätsanalyse vor, die die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kredite) darstellt, wenn:
a. Die Kosten für Sicherheit und Bau - wie historisch üblich - um 100 % bis 170 % steigen?
Antwort:
Der Verwaltung liegt derzeit keine städtische Sensitivitätsanalyse vor, die konkrete Auswirkungen auf Duisburger Haushaltskennzahlen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kreditaufnahme) für derartige Extremannahmen beziffert. Im Übrigen ist zwischen Durchführungskosten (OCOG/GOB) und etwaigen Infrastrukturinvestitionen zu unterscheiden; das OCOGBudget
wird nach DOSB-Annahmen grundsätzlich über IOC-Beiträge, Sponsoring und Ticketing refinanziert. Infrastrukturinvestitionen sind für die Durchführung der Wettbewerbe in Duisburg nicht vorgesehen, da vollständig auf bestehende Infrastruktur zurückgegriffen wird. Diese wird unabhängig von Olympischen und Paralympischen Spiele für den Regelbetrieb
dauerhaft in Stand gehalten werden.
Frage:
b. Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf (z. B. durch Pandemie, Wirtschaftskrise oder Boykott) massiv einbrechen und die
Stadt das Defizit des Organisationskomitees decken muss?
Antwort:
Eine Verpflichtung der Stadt Duisburg zur Defizitdeckung des Organisationsbudgets besteht derzeit nicht. Entsprechend ist eine Szenariorechnung zur Defizitübernahme nicht erforderlich.
Frage:
6. Verdrängungseffekte („Crowding-Out") und Opportunitätskosten
a. Welche konkreten kommunalen Investitionen (Schulsanierungen, Straßenerhalt, soziale Einrichtungen) müssen
zurückgestellt oder gestrichen werden, um die notwendigen Eigenanteile für die olympiabedingten
Infrastrukturmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu finanzieren?
Antwort:
Konkrete Verdrängungseffekte lassen sich derzeit nicht beziffern, da für Duisburg nach derzeitigem Konzept keine olympiabedingten Neubauinvestitionen vorgesehen sind, sondern allein die Nutzung bestehender Sportstätten geplant ist.
Frage:
b. Gibt es eine verbindliche Zusage des Landes NRW, dass Olympia-Investitionen zusätzlich finanziert werden und nicht zu
Lasten der regulären Städtebauförderung oder Sportpauschale gehen?
Antwort:
Wie dargelegt, sind in Duisburg keine Investitionen im Zusammenhang mit der Durchführung Olympischer und Paralympischer Spiele erforderlich, da zu 100 % auf bestehende Sportstätteninfrastruktur zurückgegriffen wird. Für ohnehin geplante und erforderliche Infrastrukturinvestitionen in Duisburg wirken Olympische und Paralympische Spiele als Anreiz, diese schneller und zielstrebiger umzusetzen.
Frage:
7. Steuerliche Privilegien des IOC
a. Das IOC fordert regelmäßig umfassende Steuerbefreiungen für sich und seine Partner.
Mit welchen Mindereinnahmen bei den lokalen Steuern (z, B. Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer) rechnet die Verwaltung
durch diese „Tax Exemption Clauses", und wer kompensiert die Stadt für diesen Einnahmeausfall?
Antwort:
Der Verwaltung liegen derzeit keine konkreten Anforderungen oder belastbaren Berechnungen zu steuerlichen Sonderregelungen des IOC für eine deutsche Bewerbung vor. Etwaige steuerliche Regelungen wären Gegenstand späterer Verhandlungen auf Bundesebene; kommunale Mindereinnahmen sind aktuell nicht erkennbar.
Frage:
8. Sicherheitskosten als versteckter Haushaltsposten
Sicherheitskosten sind oft nicht im direkten Organisationsbudget enthalten, sondern werden als „staatliche Aufgabe" definiert.
a. Mit welchem Betrag muss sich die Stadt Duisburg an den Kosten für kommunale Ordnungsdienste, Verkehrslenkung und Terrorabwehrschutzmaßnahmen beteiligen?
Antwort:
Eine konkrete Bezifferung ist derzeit nicht möglich, da detaillierte Sicherheits- und Einsatzkonzepte erst in späteren Phasen erstellt werden. Grundsätzlich gilt: Sicherheitskosten innerhalb der Sportstätten sind im OCOG-/Durchführungsbudget enthalten und aufgrund der Fokussierung auf erprobte Sicherheitskonzepte an den Sportstätten sehr gut planbar; Sicherheitsaufgaben
außerhalb der Sportstätten werden – wie bei vergleichbaren Großveranstaltungen – von Kommunen, Land und Bund im Rahmen ihrer Zuständigkeiten getragen.
Frage:
b. Wer trägt das Risiko, wenn diese Kosten - wie in London 2012 oder Paris 2024 - explodieren?
Antwort:
Im Grundsatz gilt die Trennung zwischen Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten, die dem Durchführungsbudget zugerechnet und gegenfinanziert sind (OCOG) und Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum, die gemäß den rechtlichen Vorgaben durch staatliche Zuständigkeiten zu erfüllen sind.
Frage:
9. Administrative Lähmung und Personalkosten
Erfahrungen zeigen, dass Olympia-Planungen enorme Kapazitäten in den Ämtern binden.
a. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) müssten in der Verwaltung für die Planungs- und Durchführungsphase der Spiele
abgestellt werden?
Antwort:
Konkrete VZÄ-Planungen für Duisburg liegen derzeit nicht vor. Für den bisherigen Bewerbungsprozess
gilt: Die Arbeiten werden im Wesentlichen mit vorhandenem Personal der beteiligten Institutionen durchgeführt; zusätzliche Personalkosten und der Bedarf Personal allein für dieses Projekt abzustellen sind der Stadt Duisburg nicht entstanden. Die Koordinierung des Bewerbungsprozesses und die Detailplanung obliegt der Projektgruppe in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, die extra für diesen Zweck eingerichtet wurde.
Frage:
b. Welche konkreten anderen städtischen Projekte (z. B. Erschließung von Baugebieten, Sanierung von Bestandsbauten)
müssten aufgrund dieser Personalbindung depriorisiert oder verschoben werden?
Antwort:
Konkrete Verdrängungen anderer Projekte sind nicht ersichtlich, da bisher kein übermäßiger Kapazitätsbedarf besteht.
Historische Daten der Universität Oxford belegen, dass Olympische Spiele seit 1960 durchschnittlich eine Kostenüberschreitung von 179 % aufweisen. Dies ist kein Zufall, sondern ein strukturelles Problem, da der Host City Contract (HCC) des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) regelmäßig eine vollständige Defizitgarantie der öffentlichen Hand fordert. Das bedeutet: Gewinne (z. B. TV-Rechte) fließen oft an das IOC oder sind steuerbefreit, während sämtliche Kostenüberschreitungen bei der Durchführung (OCOG-Budget) oder der Infrastruktur (Non-OCOG-Budget) beim Steuerzahler hängen bleiben.
Angesichts der prekären Haushaltslage vieler NRW-Kommunen, des Sanierungsstaus bei Schulen und Sportstätten sowie der strengen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Verbot spekulativer Geschäfte) ist eine detaillierte Risikoanalyse zwingend erforderlich. Es darf nicht sein, dass für ein Prestige-Event Mittel gebunden werden, die für die Daseinsvorsorge fehlen – ein Effekt, der sich bereits durch die Entnahme von 9,5 Millionen Euro aus der Sportstättenförderung für die Bewerbungskampagne andeutet.
Die Entscheidung für eine Olympiabewerbung könnte mit einem Milliardenrisiko verbunden sein. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, umfassend über mögliche finanzielle Risiken informiert zu werden, um beim Ratsbürgerentscheid am 19.04.26 eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen zu treffen.
