.
Anfrage
Anfrage an den Schulausschuss am 29.01.2026
26.01.2026
Rechtsanspruch auf offenen Ganztag

Ab dem neuen Schuljahr (2026/27) besteht für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler ein Rechtsanspruch auf offenen Ganztag in NRW. Viele Schulleitungen befürchten, dass aufgrund fehlender Räumlichkeiten und fehlenden qualifizierten Personals dieser Anspruch vielerorts nicht eingelöst werden kann. Eltern sind in Sorge z.B. wegen sich daraus ergebender fehlender beruflicher Planbarkeit oder dass ältere Kinder ihren OGS-Platz bzw. ihre Anwartschaft auf einen solchen verlieren könnten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gedenkt die Stadt auf absehbare Engpässe zum Schuljahresbeginn 2026 bei der Umsetzung des Rechtsanspruches zu reagieren?
2. Hat sich die Stadt im Vorfeld einen Überblick verschafft über die räumlichen und personellen Gegebenheiten an allen
Duisburger Grund- und Förderschulen?
3. Ist eine konstruktive Zusammenarbeit z.B. mit den örtlichen Musikschulen, Theaterschulen, Kunstschulen, Tanzschulen
sowie sozialpädagogischen Einrichtungen für die Anwerbung von pädagogisch geschultem Personal zum Einsatz in der OGS ausreichend gegeben?
4. Unterstützt die Stadt hier vermittelnd und durch die Finanzierung und Bereitstellung von Fort- bzw.
Weiterbildungsmaßnahmen für den künftigen Einsatz in der OGS?
Gez. Stephan Sauvageot
Antwort der Verwaltung:
1. Wie gedenkt die Stadt auf absehbare Engpässe zum Schuljahresbeginn 2026 bei der Umsetzung des Rechtsanspruches zu reagieren?
Hinsichtlich der Einführung des Rechtsanspruches zum Schuljahr 2026/2027 laufen bereits seit Sommer 2022 Planungen und Vorbereitungsmaßnahmen unter Beteili gung aller Protagonisten wie Schulaufsicht, Schulleitungen, Träger des Offenen Ganztages, OGS-Leitungen, Jugendamt und Amt für Schulische Bildung. Durch die Anpassung von Raum- und pädagogischen Konzepten, aber auch durch bauliche Maßnahmen konnten die zur Verfügung stehenden Plätze im Offenen Ganztag an Duisburger Schulen in den letzten fünf Jahren um rund 6.000 Plätze erhöht werden. Diese vorausschauende Planung und Handlungen sichern, dass alle Kinder mit ei nem Rechtsanspruch einen OGS-Platz erhalten werden. Die Anmeldungen an den Grundschulen zum nächsten Schuljahr zeigen eine Platz-Quote von 70% (unter den angemeldeten Schulkindern mit Rechtsanspruch), die stadtweit erreicht und auch ab gebildet wird.
An zwei Schulstandorten, GGS Kunterbunt in 47166 Duisburg und GGS Schulstraße in 47179 Duisburg, müssen Kapazitätsprobleme noch gelöst werden. Hier laufen be reits Gespräche und Planungen, um zeitnah eine Lösung zu finden und mit Einfüh rung des Rechtsanspruches die notwendigen Kapazitäten sicherstellen zu können. Familien mit Kindern, die bereits einen Platz im Offenen Ganztag innehaben, wird die Stadt keine bestehenden Verträge kündigen, um darüber Plätze für die Kinder mit Rechtsanspruch bereitzustellen.
2. Hat sich die Stadt im Vorfeld einen Überblick verschafft über die räumlichen und personellen Gegebenheiten an allen Duisburger Grund- und Förderschulen?
Die Stadt hat im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 bereits eine Bedarfsabfrage bei den Eltern mit zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstkläss lern vorgenommen. Die räumlichen Gegebenheiten der Duisburger Schulen sind be kannt. Wie zu Frage 1 beschrieben finden hier bereits intensive Vorbereitungen statt, um den Rechtsanspruch bedarfsgerecht an den Duisburger Schulen erfüllen zu kön nen. Die Angebote des Offenen Ganztages in Kooperation werden von den freien Ju gendhilfeträgern organisiert und umgesetzt. Ihnen obliegt die Personalhoheit für das eingesetzte Personal. Auch hier laufen Gespräche zur Vorbereitung des Rechtsan spruches, so dass die Träger bereits den notwendigen Personaleinsatz planen und in die Akquise gehen können. Zudem hat die Stadt Duisburg über die Volkshochschule Duisburg den Trägern für ihr Personal zusätzliche Qualifizierungslehrgänge zur Ver fügung gestellt.
3. Ist eine konstruktive Zusammenarbeit z.B. mit den örtlichen Musikschulen, Theaterschulen, Kunstschulen, Tanzschulen sowie sozialpädagogischen Einrichtungen für die Anwerbung von pädagogisch geschultem Personal zum Einsatz in der OGS ausreichend gegeben?
Grundsätzlich wird im Offenen Ganztag intensiv mit den Verantwortlichen der weite ren pädagogischen und auch sportlichen Angebote im Sozialraum der Schule zu sammengearbeitet. Hier gibt es verschiedene Kooperationen mit Akteuren vor Ort. Darüber hinaus obliegt den OGS-Trägern die Personalhoheit.
4. Unterstützt die Stadt hier vermittelnd und durch die Finanzierung und Bereitstellung von Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen für den künftigen Einsatz in der OGS?
Die Verantwortung für Fortbildungsmaßnahmen liegt grundsätzlich bei den Trägern der Angebote des Offenen Ganztages, da hier auch die Personalhoheit verortet ist. Die Stadt Duisburg unterstützt durch Qualifizierungsmaßnahmen der Volkshochschu le und zusätzlich durch Angebote des städtischen Fortbildungsprogrammes für päda gogisches Personal sowie durch individuelle Angebote der Schulpsychologie.
