Anfrage Sport-26-01-26-Sanierung Sport

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Anfrage

Anfrage an den Sportausschuss am 30.01.2026

26.01.2026

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
 

Martina Ammann-Hilberath

Um dem bestehenden Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Sportstätten zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag mit Beschluss zum Bundeshaushalt 2025 das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) in Höhe von 333 Millionen Euro bereitgestellt. In der Ratssitzung am 01.12.2025 wurde der Beantragung von sechs Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an städtischen Sportanlagen zugestimmt.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.    Wie viele Duisburger Sportvereine haben sich um Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ihrer Sportanlagen im       

       Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beworben?

2.    Wie fand die Auswahl statt bzw. von wem wurde die Auswahl getroffen?

3.    Welche Vereine außer den in der Vorlage 25-1353 berücksichtigten haben sich bei der Stadt um Mittel aus dem 

       Förderprogramm beworben?

4.    Aus welchen Gründen sind diese Vereine nicht berücksichtigt worden? (Bitte detailliert darlegen.)

 

 

Gez. Jörg Nikulka

 

 

Antwort der Verwaltung

 

1. Wie viele Duisburger Sportvereine haben sich um Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ihrer Sportanlagen im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beworben? 

 

19 Sportvereine haben bei DuisburgSport eine konkrete Projektidee eingereicht. Davon wurden neun Projekte (plus Mattlerbusch) beim aktuellen Förderaufruf eingereicht. 

 

2. Wie fand die Auswahl statt bzw. von wem wurde die Auswahl getroffen? 

 

Drei Vorgaben haben die Auswahl der Projekte bestimmt. Erstens muss jedes Projekt den Förderbestimmungen des Bundes gemäß der jeweiligen Ausschreibung entsprechen. Zweitens wurden die eingereichten Projekte inhaltlich ausgewählt – auf Grundlage einer fachlichen Bewertung, einer Priorisierung sowie ihrer Einordnung in die städtische Sportentwicklungsplanung. Drittens wurde der finanzielle Aspekt berücksichtigt, da Eigenmittel in Höhe von 55 % der Maßnahmen aufzubringen sind. Daher wurden vorrangig Projekte ausgewählt, für die bereits Haushaltsmittel veranschlagt und die im Investitionsplan von DuisburgSport bereits berücksichtigt waren. 

 

3. Welche Vereine außer den in der Vorlage 25-1353 berücksichtigten haben sich bei der Stadt um Mittel aus dem Förderprogramm beworben? 

 

4. Aus welchen Gründen sind diese Vereine nicht berücksichtigt worden? (Bitte detailliert darlegen.) 

 

Beantwortung der Fragen 3) und 4): 

 

Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 2 dargestellt, wurden für die Projektanmeldung solche Maßnahmen ausgewählt, die bereits im Wirtschaftsplan berücksichtigt worden sind. Aufgrund der haushalterischen Situation der Stadt sowie der wirtschaftlichen Lage von DuisburgSport entlasten die angemeldeten Maßnahmen, unter Berücksichtigung der nun vorgesehenen Förderung, das Betriebs‑ beziehungsweise Haushaltsergebnis. 

 

Die folgenden Maßnahmen beziehungsweise die Anträge der nachfolgend aufgeführten Vereine konnten daher nicht als Projektskizze eingereicht werden: 

 

VfB Ruhrort/Laar 

Errichtung eines Kunstrasenplatzes 

 

Hamborn 90 

Errichtung eines Kunstrasenplatzes 

 

Ruderclub Germania 

Umfangreiche Sanierungsarbeiten am Bootshaus 

 

FC Hagenshof 

Errichtung eines Kunstrasenplatzes 

 

Duisburger Spielverein 1900 

Umbau/Modernisierung des Vereinsgebäudes 

 

SV Rhenania Hamborn 

Umbau des Tennenplatzes in ein Kunstrasenfeld sowie optionale Erweiterung um einen Bürgerpark und ein Mädchenhaus 

 

St. Sebastianus Schützenbruderschaft 

Die geplante Maßnahme unterschreitet die Bagatellgrenze; die Mindestfördersumme von 250.000 Euro wird nicht erreicht. 

 

FSV Duisburg 1989 

Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes an der Warbruckstraße 

 

TC Grunewald 

Duisburg Bau einer Tennishalle in Leichtbauweise 

 

Club Raffelberg 

Errichtung einer Traglufthalle

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