.
Anfrage
Anfrage an den Umweltausschuss am 21.04.2026
25.03.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz und Kommunale Wärmeplanung
Die Bundesregierung plant mit dem neuen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ in wichtigen Bereichen eine Änderung von Bestimmungen des GEG (2020). So heißt es: „Beim Heizungstausch sind künftig auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig“.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Was soll durch die Stilllegung des Erdgasnetzes in einem Quartier oder Stadtteil erreicht werden und in welchen Schritten soll sie erfolgen?
- Wie hoch sind die Kosten für die Erhaltung des Erdgasnetzes an einer Straße, einem Quartier oder Stadtteil?
- Wird ein Stilllegungsplan vorbereitet, der die Kosten, die bei sehr geringer Auslastung des Netzes für die Endverbraucherinnen entstehen, abmildert, wie vom „Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM“ (12/25) vorgeschlagen?
Gez. Stephan Ungehauer
Auch wenn der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Duisburg weitgehend unabhängig von Bundes- und Landespolitik auf die speziellen Gegebenheiten der Stadt eingeht und auch Bestandsschutz geltend gemacht wird, wird unter Punkt 2.3. auf die „Verzahnung“ von GEG und Wärmeplanungsgesetz hingewiesen.

